Preissuchmaschinen und Versandkosten (0 Kommentare)

Das Problem:
Muss ein Versandhändler, der Waren über eine Preissuchmaschine (Preisvergleichsliste) im Internet
bewirbt, dabei auch auf beim Erwerb der Waren hinzukommende Versandkosten hinweisen?
Die Entscheidung
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat verkündet:
Ja, auf die Versandkosten Muss hingewiesen werden - und zwar prominent.
Im Richterdeutsch hört sich das so an:
“Bei Preisangaben in Preisvergleichslisten müsse der Verbraucher auf einen Blick erkennen können, ob der angegebene Preis die
Versandkosten enthalten oder nicht. Denn die Aussagekraft des Preisvergleichs, der üblicherweise in einer Rangliste dargestellt werde, hänge von dieser wesentlichen Information ab. Unter diesen Umständen sei es nicht ausreichend, wenn der Interessent erst dann, wenn er sich mit einem bestimmten Angebot näher befasse, auf die zusätzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen werde.”
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